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   VK Bund, 29.09.2004 - VK 1-162/04   

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https://dejure.org/2004,25888
VK Bund, 29.09.2004 - VK 1-162/04 (https://dejure.org/2004,25888)
VK Bund, Entscheidung vom 29.09.2004 - VK 1-162/04 (https://dejure.org/2004,25888)
VK Bund, Entscheidung vom 29. September 2004 - VK 1-162/04 (https://dejure.org/2004,25888)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung; Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags bei einem schon beendeten Vergabeverfahren; Vorliegen einer Scheinaufhebung bei einer Ausschreibung; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Verhandlungsverfahren: Dringlichkeit bei berufsvorbereitenden Maßnahmen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 59/03

    Wertung einzelner Preise bei zeitlicher Begrenzung einer Maßnahme mit

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2004 - VK 1-162/04
    Gemäß dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 19.11.2004 - VII-Verg 59/03 - sei aber Voraussetzung für die Annahme einer Scheinaufhebung, dass das Vorgehen des Auftraggebers zum Ziel gehabt habe, einem bestimmten Bieter den Zuschlag zu erteilen, der bei regulären Bedingungen keine Chance gehabt hätte.

    Erforderlich ist aber in jedem Fall die missbräuchliche Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung mit dem Ziel, einem bestimmten Bieter den Zuschlag zu erteilen, der bei regulären Bedingungen keine Chance gehabt hätte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003, VII - Verg 59/03).

    Soweit ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag nicht (mehr) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung sondern freihändig, ohne ein förmliches Verfahren vergibt, besteht eine Informationspflicht nach § 13 VgV jedenfalls dann nicht, wenn der Auftraggeber nur mit einem Bieter in Verhandlungen eingetreten ist (s. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.11.2003, Verg 59/03 und Beschl. v. 3.12.2003, Verg 37/03).

    Denn aufgrund der bereits zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 19.11.2003 aaO), die ein vergleichbares Vorgehen der Ag betraf, durfte die Ag davon ausgehen, dass ihr Verhalten vergaberechtlich nicht zu beanstanden ist.

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 18/04

    Unzulässige Wagnisüberbürdung

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2004 - VK 1-162/04
    Hintergrund waren vielmehr die kurz vorher ergangenen Entscheidungen der Vergabekammer in den Verfahren VK 1- 105/04, VK 1 - 108/04, VK 1 - 111/04, die die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2004 - VII Verg 18/04 umsetzten.

    Das OLG Düsseldorf hat zu einem vergleichbaren Sachverhalt entschieden, dass das Verwendungsrisiko nach Dienstvertragsrecht nicht nur teilweise, sondern in Gänze der Auftraggeber zu tragen habe (Beschluss vom 9. Juni 2004 - VII Verg 18/04 mit Verweis auf Senat, VergabE C.

    Hierzu muss für ihn überschaubar sein, mit welcher Wahrscheinlichkeit sich das Wagnis voraussichtlich realisieren und wirtschaftlich für ihn auswirken wird (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2004 - VII Verg 18/04).

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2004 - VK 1-162/04
    Ein Nachprüfungsantrag ist unstatthaft, wenn er sich gegen ein bei seiner Einreichung schon beendetes Vergabeverfahren richtet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.12.2003, Verg 37/03 m.w.N.).

    Soweit ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag nicht (mehr) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung sondern freihändig, ohne ein förmliches Verfahren vergibt, besteht eine Informationspflicht nach § 13 VgV jedenfalls dann nicht, wenn der Auftraggeber nur mit einem Bieter in Verhandlungen eingetreten ist (s. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.11.2003, Verg 59/03 und Beschl. v. 3.12.2003, Verg 37/03).

    (a) Die Nichtigkeit gemäß § 138 BGB eines ohne ein (förmliches) Vergabeverfahren erteilten Auftrags ist im Ergebnis nur dort anzunehmen, wo der öffentliche Auftraggeber in bewusster Missachtung des Vergaberechts handelt, er also entweder weiß, dass der betreffende Auftrag dem Kartellvergaberecht unterfällt, oder er sich einer solchen Kenntnis mutwillig verschließt, und er überdies kollusiv mit dem Auftragnehmer zusammenwirkt (s. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.12.2003, Verg 37/03).

  • VK Bund, 26.08.2004 - VK 1-105/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2004 - VK 1-162/04
    Die Vergabekammer hatte der Ag in diesen Verfahren aufgegeben, die jeweiligen Ausschreibungen hinsichtlich der strittigen Lose aufzuheben (VK 1 - 105/04; VK 1 - 108/04; VK 1 - 111/04).

    Im Nachprüfungsverfahren VK 1 - 105/04 habe die Vergabekammer auf die mündliche Verhandlung am 26.08.2004 beschlossen, die Ag zu verpflichten, die Ausschreibung "berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB neu)" der Regionaldirektion Bezirk ... hinsichtlich des Loses 321 aufzuheben.

    Hintergrund waren vielmehr die kurz vorher ergangenen Entscheidungen der Vergabekammer in den Verfahren VK 1- 105/04, VK 1 - 108/04, VK 1 - 111/04, die die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2004 - VII Verg 18/04 umsetzten.

  • VK Bund, 26.08.2004 - VK 1-108/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2004 - VK 1-162/04
    Die Vergabekammer hatte der Ag in diesen Verfahren aufgegeben, die jeweiligen Ausschreibungen hinsichtlich der strittigen Lose aufzuheben (VK 1 - 105/04; VK 1 - 108/04; VK 1 - 111/04).

    Hintergrund waren vielmehr die kurz vorher ergangenen Entscheidungen der Vergabekammer in den Verfahren VK 1- 105/04, VK 1 - 108/04, VK 1 - 111/04, die die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2004 - VII Verg 18/04 umsetzten.

  • VK Bund, 26.08.2004 - VK 1-111/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2004 - VK 1-162/04
    Die Vergabekammer hatte der Ag in diesen Verfahren aufgegeben, die jeweiligen Ausschreibungen hinsichtlich der strittigen Lose aufzuheben (VK 1 - 105/04; VK 1 - 108/04; VK 1 - 111/04).

    Hintergrund waren vielmehr die kurz vorher ergangenen Entscheidungen der Vergabekammer in den Verfahren VK 1- 105/04, VK 1 - 108/04, VK 1 - 111/04, die die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2004 - VII Verg 18/04 umsetzten.

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - Verg 52/04

    Wann ist freihändige Vergabe zulässig?

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2004 - VK 1-162/04
    Für den hohen Stellenwert des Interesses der betroffenen Jugendlichen, regulär ihre Ausbildung fortsetzen zu können, hat sich auch das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 17.07.2004, VII - Verg 52/04) ausgesprochen, in der es um die Nicht-Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde ging.
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2002 - Verg 44/02

    Voraussetzungen einer vorzeitigen Gestattung des Zuschlags

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2004 - VK 1-162/04
    Demnach sind bei der Abwägungsentscheidung der Vergabekammer auch die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags zu berücksichtigen (s. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.8.2002, Verg 44/02).
  • VK Bund, 13.05.2004 - VK 1-42/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2004 - VK 1-162/04
    Die Tatsache, dass die sich auf die öffentliche Ausschreibung beziehenden Nachprüfungsverfahren nicht rechtzeitig zum Maßnahmebeginn abgeschlossen werden konnten, ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass während der Angebotsfrist, die auf die öffentliche Ausschreibung am 7.4.2004 erfolgte, eine Entscheidung der Vergabekammer erging (VK 1 - 42/04, Beschluss vom 13.05.2004), nach der privatrechtlich organisierte gemeinnützige Einrichtungen nicht gem. § 7 Nr. 6 VOL/A vom Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen auszuschließen sind.
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00

    Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2004 - VK 1-162/04
    Eine Scheinaufhebung liegt nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf vor, wenn der Auftraggeber unter Missbrauch seiner Gestaltungsmöglichkeiten nur den Schein einer Aufhebung gesetzt hat, mit dessen Hilfe er dem ihm genehmen Bieter den Auftrag zuschieben will (Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15. März 2000 - Verg 4/00).
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